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Kurzsichtiger Juristentag

Vom Deutschen Juristentag hatte ich bislang den Eindruck, er sei weitsichtig. Seit den neuen Beschlüssen gegen Anonymität im Internet und für Vorratsdatenspeicherung muss ich dies allerdings revidieren.

Auf der Versammlung letzte Woche (18.-21. September 2012) hat der Juristentag tatsächlich beschlossen: »Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen (Punkt 6.b, Seite 24) und "Telekommunikationsanbieter sollten [...] verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern" (Punkt 4.d Seite 11).

Erschreckend!

Damit hat der Juristentag gezeigt, dass Technikfolgenabschätzung nicht zu seinen Stärken gehört. Beides, Vorratsdatenspeicherung und Nicht-Anonymität, gefährden auf Dauer die freie Meinungsäußerung und damit unsere Demokratie. Wenn nun die Juristen in das gleiche Horn stoßen, wie die Politker, und schreien: "Sicherheit statt Freiheit", dann können wir doch schon mal den Koffer suchen und überlegen, wohin man auswandern kann.

Wer's selbst nachlesen will:http://www.djt-net.de/beschluesse/beschluesse.pdf

Portrait von Hartmut Goebel
Hartmut Goebel
Diplom-Informatiker, CISSP, CSSLP, ISO 27001 Lead Implementer

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